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   FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 14 K 60/09   

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https://dejure.org/2010,26228
FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 14 K 60/09 (https://dejure.org/2010,26228)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.04.2010 - 14 K 60/09 (https://dejure.org/2010,26228)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. April 2010 - 14 K 60/09 (https://dejure.org/2010,26228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ermittlung des Erhöhungsbetrags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berücksichtigung auch für die private Nutzung bereitgestellte Firmfahrzeuge im Rahmen der Gewährung von Einkommensteuer; Ermittlung des Erhöhungsbetrags für die Zurverfügungsstellung eines Dienstfahrzeugs anhand der tatsächlichen Nutzung eines solchen für Fahrten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 8 Abs. 1
    Ermittlung des Erhöhungsbetrags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Pendler; Erhöhungsbetrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Ermittlung des Erhöhungsbetrags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Dienstwagenbesteuerung vor dem BFH

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.04.2008 - VI R 85/04

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 14 K 60/09
    Der vom Bundesfinanzhof (BFH) in dem Urteil vom 4. April 2008 VI R 85/04 (BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887) vertretenen Auffassung, dass der geldwerte Vorteil nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG von der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Fahrten abhänge und zur Ermittlung des Zuschlags eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0, 002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer vorzunehmen sei, könne sich das FA nicht anschließen.

    Das BFH-Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008 887 sei nach dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 23. Oktober 2008 IV C 5 - S 2334/08/10010 (BStBl I 2008, 961) über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.

    a) Der erkennende Senat schließt sich damit für den Streitfall der Rechtsprechung des BFH in dem BFH-Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008 887 und in dem BFH-Urteil vom 4. April 2008 VI R 68/05 (BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890) an.

    Die Nutzung des Dienstwagens für die einzelnen Fahrten ist nach dieser Grundannahme je Entfernungskilometer mit 0, 002 % des Listenpreises i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu bewerten (BFH-Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887, m.w.N.).

    bb) Zwar musste der BFH in dem Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008, 887 nach dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt über die Bewertung des geldwerten Vorteils mit 0, 002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer ausdrücklich nur für den Fall entscheiden, dass Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte regelmäßig nur einmal pro Woche durchgeführt werden.

    Weder aus dem Vortrag des FA noch aus dem BMF-Schreiben in BStBl I 2008, 961 ergeben sich neue Gesichtspunkte, die der BFH in seinen Urteilen in BFHE 221, 11, BStBl II 2008 887 und in BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890 noch nicht berücksichtigt hat.

  • BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 14 K 60/09
    a) Der erkennende Senat schließt sich damit für den Streitfall der Rechtsprechung des BFH in dem BFH-Urteil in BFHE 221, 11, BStBl II 2008 887 und in dem BFH-Urteil vom 4. April 2008 VI R 68/05 (BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890) an.

    Der BFH hat sich in seinem Urteil in BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890 bereits ausführlich mit der auch in dem BMF-Schreiben in BStBl I 2008, 961 vertretenen Auffassung auseinandergesetzt, nach der es für § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG allein darauf ankomme, ob der Arbeitnehmer die objektive Möglichkeit habe, das betriebliche Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu nutzen.

    Wegen der Einzelheiten nimmt der Senat Bezug auf die Ausführungen in dem BFH-Urteil in BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890 (unter II.2.b der Gründe), denen er sich anschließt.

    Weder aus dem Vortrag des FA noch aus dem BMF-Schreiben in BStBl I 2008, 961 ergeben sich neue Gesichtspunkte, die der BFH in seinen Urteilen in BFHE 221, 11, BStBl II 2008 887 und in BFHE 221, 17, BStBl II 2008, 890 noch nicht berücksichtigt hat.

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 16/04

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers - Berechnung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 14 K 60/09
    Regelmäßige Arbeitsstätte ist nach der neueren, nunmehr ständigen Rechtsprechung des BFH jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht (BFH-Urteile vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074; vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791, und VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789).
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 95/04

    Die 1 % - Regelung kann nicht durch Vereinbarung eines Nutzungsentgelts vermieden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 14 K 60/09
    Auch die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Lohnzufluss (z.B. BFH-Urteile vom 6. November 2001 VI R 62/96, BFHE 197, 142, BStBl II 2002, 370, und vom 7. November 2006 VI R 95/04, BFHE 215, 252, BStBl II 2007, 269).
  • BFH, 06.11.2001 - VI R 62/96

    Nach § 8 EStG zu bewertende Nutzungsüberlassung eines vom Arbeitnehmer geleasten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 14 K 60/09
    Auch die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Lohnzufluss (z.B. BFH-Urteile vom 6. November 2001 VI R 62/96, BFHE 197, 142, BStBl II 2002, 370, und vom 7. November 2006 VI R 95/04, BFHE 215, 252, BStBl II 2007, 269).
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04

    Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 14 K 60/09
    Regelmäßige Arbeitsstätte ist nach der neueren, nunmehr ständigen Rechtsprechung des BFH jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht (BFH-Urteile vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074; vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791, und VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789).
  • BFH, 05.08.2004 - VI R 40/03

    Beruflich veranlasste Hotelübernachtungen am Arbeitsort

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 14 K 60/09
    Regelmäßige Arbeitsstätte ist nach der neueren, nunmehr ständigen Rechtsprechung des BFH jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, das heißt fortdauernd und immer wieder aufsucht (BFH-Urteile vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074; vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523, BStBl II 2005, 791, und VI R 16/04, BFHE 209, 518, BStBl II 2005, 789).
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